{"id":68,"date":"2016-08-18T19:16:30","date_gmt":"2016-08-18T17:16:30","guid":{"rendered":"http:\/\/mf-oetlingen.de\/?page_id=68"},"modified":"2016-08-18T19:16:30","modified_gmt":"2016-08-18T17:16:30","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rotgockel.de\/?page_id=68","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eMotorradfreunde \u00d6tlingen 2006 e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in KirchheimTeck-\u00d6tlingen und ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Kirchheim-Teck eingetragen.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p>\u00a7 3 Vereinszweck<\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist es, eine Gemeinschaft unter Motorradfreunden zu bilden. Der Verein stellt sich die Aufgabe, eine abwechslungsreiche und interessante Freizeitgestaltung unter seinen Mitgliedern mit und auch ohne Motorrad zu erreichen. Daher ist auch jedes Mitglied verpflichtet bei Vereinsaktivit\u00e4ten in angemessenem Umfang mitzuwirken. Politische Aktivit\u00e4ten, provozierendes und gewaltt\u00e4tiges Auftreten, sowie radikale \u00c4u\u00dferungen innerhalb des Vereins sind verboten.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Grunds\u00e4tze und Aufgaben der Motorradfreunde \u00d6tlingen zu fordern und zu unterst\u00fctzen. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt nur bei Zweidrittel Mehrheit der Mitglieder.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>\nDie Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<br \/>\nEin Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung unter folgende Bedingungen aus dem Verein ausgeschlossen werden:<br \/>\nWegen Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins.<br \/>\nWegen Nichtzahlung der Beitr\u00e4ge trotz Mahnung.<br \/>\nWegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Vereinsinteressen<br \/>\nWegen unehrenhafter Handlungen<br \/>\nDer Ausschluss kann durch den Vorstand beschlossen werde<\/p>\n<p>\u00a7 6 Rechtsmittel<\/p>\n<p>Gegen eine Ablehnung der Aufnahme und gegen den Ausschluss ist der Einspruch zul\u00e4ssig. Er ist innerhalb von zwei Wochen vom Poststempel des Bescheids gerechnet beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/p>\n<p>Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Die H\u00f6he des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag wird immer am 1.September f\u00e4llig, bei neuen Mitgliedern sofort nach Eintritt in den Verein.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/p>\n<p>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nat\u00fcrliche Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Als Vorstandsmitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Vereinsorgane<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>Der Vorstand<br \/>\nDer Ausschuss<br \/>\nDie Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal im Kalenderjahr innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des vergangenen Gesch\u00e4ftsjahrs statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es<\/p>\n<p>der Vorstand beschlie\u00dft<br \/>\nein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt hat.<\/p>\n<p>Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand durch Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Stadt Kirchheim \/Teck. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von drei Wochen liegen.<\/p>\n<p>Zusammen mit der Einberufung der Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Diese muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<p>Entgegenn\u00e4hme der Berichte<br \/>\nKassenbericht und Bericht der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nEntlastung des Vorstands<br \/>\nWahlen (soweit erforderlich)<br \/>\nBeschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber den Vereinsbeitrag, die Entlastung und die Wahl des Vorstands, der Vereinsauschussbeir\u00e4te, \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen sowie \u00fcber alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind. Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils f\u00fcr zwei Jahre zwei Kassenpr\u00fcfer, welche die Kassenpr\u00fcfung \u00fcbernehmen und der Versammlung Bericht erstatten. Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils f\u00fcr zwei Jahre f\u00fcnf Ausschussmitglieder. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich oder in m\u00fcndlicher Form zur Niederschrift beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung bedarf der Einstimmigkeit.<\/p>\n<p>Dem Antrag auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollf\u00fchrer und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>Das Protokoll ist allen Mitglieder zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Vorstand<\/p>\n<p>Den Vorstand bilden<\/p>\n<p>Der 1. Vorsitzende<br \/>\nDer 2. Vorsitzende<br \/>\nDer Kassierer<br \/>\nDer Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind<\/p>\n<p>Der 1. Vorsitzende<br \/>\nDer 2. Vorsitzende<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1 Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt<\/p>\n<p>Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahre gew\u00e4hlt Er bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neubestellung des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt. Mehrere Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/p>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist auf einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung dann f\u00fcr den Rest einer Amtsperiode ein neues hinzuzuw\u00e4hlen, wenn sich kein Mitglied des Vereins bereit findet das Amt zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung selbstst\u00e4ndig. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass zwei Drittel des Vorstandes Gesch\u00e4fte bis zum Betrag von 2000 Euro im Einzelfall ausf\u00fchren k\u00f6nnen. Im \u00dcbrigen bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Eine Vorstandsitzung kann von jedem Vorstandsmitglied einberufen werden. Einer vorherigen Mitteilung des Beschlussgegenstandes bedarf es nicht.<\/p>\n<p>Der 1. oder 2. Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung. Sie sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Ausschuss<\/p>\n<p>Der Ausschuss dient der Interessenvertretung der Mitglieder und besteht aus f\u00fcnf Personen. Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Stammtisch<\/p>\n<p>Stammtische sind monatlich abzuhalten. Sie sollen neben der Behandlung von Vereinsfragen auch der Pflege der Kameradschaft dienen. Die Stammtische sind kein Ersatz f\u00fcr die Mitgliederversammlung im Sinne von \u00a7 10 dieser Satzung.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Einberufung darf nur erfolgen, wenn es:<\/p>\n<p>der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen hat<br \/>\nes von einem Drittel der Stimmberechtigten Mitglieder schriftlich gefordert wurde<\/p>\n<p>Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen und zu protokollieren. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die H\u00e4lfte der stimmberechtigen Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung nach den gleichen Modalit\u00e4ten einzuberufen. Die Beschlussfassung erfolgt dann mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmberechtigten.<\/p>\n<p>Mit dem Aufl\u00f6sungsbeschluss hat die Versammlung drei Liquidatoren zu bestimmen, welche die laufende Gesch\u00e4fte abwickeln und vorhandenes Vereinsverm\u00f6gen in Geld umsetzen.<\/p>\n<p>Das Vereinsverm\u00f6gen, das zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden ist, bekommt der Kinder- Hospiz \u2013 Dienst Kirchheim-Teck<\/p>\n<p>\u00a7 15 Inkrafttreten der Satzung<\/p>\n<p>Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am Samstag, den 29.07.06. In der Gastwirtschaft \u201eZom Alfred\u201c einstimmig beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eMotorradfreunde \u00d6tlingen 2006 e.V.\u201c. 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Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt nur bei Zweidrittel Mehrheit der Mitglieder. \u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Aufl\u00f6sung des Vereins. Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zul\u00e4ssig. 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