+++ Anpassung der Corona-Verordnung +++
BaWü hat mit Wirkung zum 28.01.2022 die Corona-Verordnung angepasst. D.h. ab heute gelten für uns die Maßnahmen der Warnstufe: Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 oder vergleichbar) – außer beim Essen & Trinken 😉 Zutritt nur mit 2G – geimpft oder genesen (Nachweis nicht älter als 3 Monate) Hier sind wir als Betreiber verpflichtet diese auch zu prüfen. Nicht-immunisierten Besucher/-innen ist der Zutritt nicht gestattet. Ausgabe von Speisen und der Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist auch nach 22:30 Uhr wieder erlaubt. Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung mittels Luca-App oder per schriftlichem Nachweis besteht nach wie vor. Kleine Schritte , aber zusammen schaffen wir auch noch die letzten Schritte zu einer „gefühlten“ Normalität. In diesem Sinne – Bleibt gesund! Passt auf euch auf und stoßt an auf die guten alten und die noch kommenden neuen Zeiten!