+++ Aktuelle Öffnungszeiten & Corona-Verordnung +++

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Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen traten am 4. Dezember 2021 in Kraft. Nach den anfänglichen Verunsicherungen durch die Kommunikation der Landesregierung und der Medien gelten für unser Vereinsheim damit bis auf weiteres die nachfolgenden Regelungen:

  • Grundsätzlich 2G+ –>  Zutritt für Geimpfte oder Genesene mit negativem Schnell- oder PCR-Test
  • Ausnahmen:
    • Genesene/ geimpfte Personen die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung (letzte Einzelimpfung liegt max. 6 Monate zurück).
    • Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurückliegt (Nachweis erforderlich).

Also im Grunde genommen ganz einfach und für jeden absolut gut durchschaubar 🙁

Externer Link
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Wer Geimpft oder Genesen ist und nicht zu den o.g. Ausnahmen gehört, für diejenigen besteht die Möglichkeit vor Ort unter Aufsicht einen mitgebrachten Schnelltest zu machen.

Mit diesem bunten Strauß an Ein- & Beschränkungen haben wir für den Dezember folgenden Öffnungszeiten vorgesehen:

  • Freitag 10.12. ab 19:00 Uhr
  • Freitag 17.12. ab 19:00 Uhr
  • Donnerstag 23.12. ab 19.00 Uhr –> Einstimmen auf Weihnachten
  • Donnerstag 30.12. ab 19:00 Uhr –> Einstimmen auf ein hoffentlich besseres neues Jahr 2022!

Vom Gesetzgeber sind wir verpflichtet die Test-, Genesen- oder Impfnachweis zu kontrollieren, und mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Außerdem besteht nach wie vor die Pflicht der Kontaktnachverfolgung entweder mit der LUCCA-App oder entsprechenden Formularen die wir im Vereinsheim vorhalten.

In diesem Sinne – lasst euch die Laune nicht gänzlich vermiesen und stoßt an auf bessere Zeiten!

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